Der Zugang zu den Ämtern ist nur nach telefonischer Vereinbarung oder auf Vorladung möglich Für die Hinterlegung von Strafakten (einschließlich jener bezüglich der Strafvollstreckungen) ist folgende ZEP aktiv: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Die zu hinterlegenden Akten müssen in PDF-Format und digital signiert sein Das Ansuchen um Austellung von Kopien aus Strafverfahrensakten kann mittels elektronischer Post an die Adressen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden Das Ansuchen um Einsicht in Zivilakten kann mittels elektronischer Post an folgende Adressen gesendet werden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Falls der Staatsanwalt dem Antrag stattgibt, wird die Akteneinsicht nach Terminvereinbarung stattfinden |
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